Es erfolgten weitere Gefährdungsmeldungen, mehrere fürsorgerische Unterbringungen und freiwillige Eintritte in Kliniken. Eine im November 2019 von der KESB in Auftrag gegebene Begutachtung attestierte S.____ eine bipolare affektive Störung und eine unreife Persönlichkeitsentwicklung. Am 25. August 2020 trat S.____ nach mehreren fürsorgerischen Unterbringungen freiwillig in die Psychiatrie ______ (heute: Psychiatrie St. Gallen), ein. Zusammen mit einer Sozialarbeiterin der Klinik stellte er am 31. August 2020 einen Antrag auf Errichtung einer Beistandschaft. Am 1. September 2020 kontaktierte das verfahrensleitende Behördenmitglied der KESB die Sozialarbeiterin, um einen Besprechungs- bzw.