Er melke keine Tiere und füttere sie auch nicht. B.___, Tierhalter der Kuh K.___, erklärte, er habe das Tier zur vollständigen Betreuung, mit Ausnahme der Vorführung im Ring, dem Stallteam übergeben. Vor diesem Hintergrund können eine Verantwortung der Beschwerdeführerin für die Betreuung der Tiere während der […] und damit auch ein Anfangsverdacht nicht von vornherein verneint werden.