Dies deutet darauf hin, dass die Beschwerdeführerin die Verantwortung für die Betreuung der Tiere während der […] trug, wenn ihr die Tiere abgegeben und nicht von den Ausstellern selbst betreut wurden. D.___ führte dazu aus, dass die Landwirte ihre Kühe anmelden und angeben, ob sie diese selber betreuen oder die Betreuung abgeben. Das Stallteam, welches von der Beschwerdeführerin angestellt sei, betreue die Tiere. Es führe auch das Tagesgeschäft und die TVD-Nummer der Tiere laute auf die Beschwerdeführerin, weshalb diese in dem Sinn "Tierhalterin" sei. Er habe einzig logistische Aufgaben, wie die Kühe auf die Läger zu verteilen. Er melke keine Tiere und füttere sie auch nicht.