© Kanton St.Gallen 2025 Seite 6/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte N.___, beide angestellt bei der Beschwerdeführerin, unterzeichnet wurde, Folgendes festgehalten: "Die […] stellt die Stallung zur Verfügung und übernimmt die Kosten für eine einwandfreie Fütterung und optimale Pflege der Tiere. […]"