bb) Die Beschwerdeführerin teilte der Vorinstanz am 16. Juli 2020 mit, dass sie nicht Veranstalter der Tierausstellung […] sei; diese sei aber vollständig in die […] integriert. Sie stelle die ganze Infrastruktur inklusive Betreuungsteam für die Einstallung der Tiere, das Melken und das Vorführen zur Verfügung. Der Leiter des Betreuungsteams, welches für die fragliche Kuh verantwortlich gewesen sei, sei der bei ihr angestellte Stallchef […]. Dieser habe die Melkentscheide gemeinsam mit dem von der […] angestellten OK-Mitglied D.__