Daraufhin liessen sich die Beschwerdeführer am 16. Januar 2023 nach der Akteneinsicht und die Vorinstanz am 25. Januar 2023 nochmals vernehmen. Auf die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten wird, soweit erforderlich, in den folgenden Erwägungen eingegangen. Erwägungen © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte