Am 29. Mai 2020 erstattete das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Strafanzeige wegen des Verdachts der Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz, weil das Euterödem durch verlängerte Zwischenmelkzeiten verursacht worden sei. In der Folge eröffnete das Kantonale Untersuchungsamt ein Strafverfahren gegen den Tierhalter B.___, den an der […] tätigen Stallchef C.___ und D.___, Mitglied der Interessengemeinschaft […], welche die Kuhschau organisierte. Am 23. Juni und 19. November 2020 erliess das Kantonale Untersuchungsamt jeweils Editionsverfügungen gegenüber der A.___.