Publikationsplattform St.Galler Gerichte Fall-Nr.: AK.2022.521-AK Stelle: Kantonsgericht Rubrik: Strafkammer und Anklagekammer Publikationsdatum: 06.07.2023 Entscheiddatum: 22.02.2023 Entscheid Kantonsgericht, 22.02.2023 Art. 127 StPO (SR 312.0) Nichtzulassung als Verteidiger. Ein Anwalt oder eine Anwältin dürfen in ein und derselben Streitsache nicht Parteien mit gegenläufigen Interessen vertreten, weil er oder sie sich diesfalls weder für die eine noch die andere Partei voll einsetzen könnte. Dasselbe gilt auch für Anwältinnen und Anwälte, die eine Bürogemeinschaft bilden.