5.-Zusammenfassend ist die Beschwerde gutzuheissen und die Ziffern 4 und 6 der Einstellungsverfügung vom 6. September 2022 sind aufzuheben. Die Kosten für das Strafverfahren von Fr. 1'105.80 hat der Staat zu tragen. Für die Festlegung einer angemessenen Entschädigung für das Strafverfahren wird die Sache an die Vorinstanz zurückgewiesen.