© Kanton St.Gallen 2025 Seite 6/9 Publikationsplattform St.Galler Gerichte 6. September 2022 ist daher aufzuheben und die Verfahrenskosten von Fr. 1'105.80 (Entscheidgebühr Fr. 250.– sowie ein Drittel der entstandenen Auslagen, das heisst Fr. 855.80) sind dem Staat aufzuerlegen. Es bleibt zu prüfen, ob der Beschwerdeführer einen Anspruch auf Entschädigung seines Rechtsvertreters aus dem Strafverfahren hat.