Dies habe ihn verwirrt und nachher habe es eine zweite Flamme gegeben. Danach hätten die Haare von E.___ zu brennen begonnen. D.___, der Grossvater der Ehefrau von C.___, bestätigte die Angaben von C.___ im Wesentlichen. Der Beschwerdeführer machte anlässlich seiner Einvernahme keine Aussagen. Die Privatklägerin gab an, dass ihr Mann gesagt habe, "Pass auf, das ist gefährlich!". C.___ habe den Alkohol in der Hand gehabt. Sie habe gesehen, dass ihr Sohn mit Freunden komme und habe ihn weggeschickt. Auch sie habe sich entfernt. Dann habe sie sich nochmals umgedreht und Feuer im Gesicht gehabt. Ihrer Meinung nach trage C.___ die Schuld am Unfall.