aus, dass der Beschwerdeführer versucht habe, mit einem Stück Karton das Feuer zu entfachen. Nachher hätten sie es mit einem Fön probiert. Der Beschwerdeführer habe dann nach einem "Grillanzünder" gefragt und er habe gesagt, er habe einen solchen im Auto und hole ihn. Als er wieder beim Grill gewesen sei, habe er gesehen, dass neue Kohle nachgelegt worden sei. Der Beschwerdeführer habe ihm erklärt, er solle jetzt draufspritzen. Dies habe er getan und plötzlich sei eine Flamme gekommen und er sei erschrocken. Der Beschwerdeführer habe gesagt, dass er nicht von oben, sondern von der Seite reinspritzen müsse. Dies habe ihn verwirrt und nachher habe es eine zweite Flamme gegeben.