b)Die Vorinstanz geht in ihrer Einstellungsverfügung davon aus, dass basierend auf den Aussagen der befragten Personen erstellt sei, dass der Beschwerdeführer fahrlässig und in zivilrechtlich vorwerfbarer Weise gehandelt habe. Zum Sachverhalt polizeilich einvernommen wurden C.___, D.___, A.___ und E.__. C.___ sagte zusammengefasst © Kanton St.Gallen 2025 Seite 5/9 Publikationsplattform St.Galler Gerichte