A.-Die Staatsanwaltschaft (Untersuchungsamt Uznach) führte ein Strafverfahren gegen A.___ und C.___ wegen fahrlässiger Körperverletzung. Hintergrund des Strafverfahrens war ein Grillunfall vom 30. Mai 2019. Der Vorwurf lautete im Wesentlichen, sie hätten mittels Brennsprit versucht, das Grillfeuer zu beschleunigen; dabei sei eine Stichflamme entstanden, welche E.___ schwer verletzt habe. Am 9. August 2022 erklärte E.___ ihr Desinteresse am Strafverfahren. Mit Verfügung vom 6. September 2022 stellte das Untersuchungsamt Uznach das Strafverfahren gegen A.___ (Ziff. 2) und C.___ (Ziff. 1) ein, auferlegte ihnen die Verfahrenskosten von je Fr. 1'105.80 (Ziff.