© Kanton St.Gallen 2025 Seite 9/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Rechtsvertreter zur Kenntnisnahme ändern daran nichts. Diese Unterlagen sind Teil der Akten des gegen den Anzeiger geführten Strafverfahrens, in welchem er vom Rechtsvertreter verteidigt wird. Folglich ist das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege, soweit es um die Bestellung eines unentgeltlichen Rechtsbeistands geht, abzuweisen, und zwar ohne die Mittellosigkeit des Anzeigers und die Nichtaussichtslosigkeit des Begehrens zu prüfen. Entscheid: