Bei der in den Krankenunterlagen beschriebenen Diagnose eines Schädel-Hirn- Traumas Grad I handelt es sich um eine reversible Funktionsstörung des Gehirns im Sinne einer sogenannten Gehirnerschütterung (Commotio cerebri). Dieses leichtgradige Schädel-Hirn-Trauma lässt sich angesichts des umschriebenen Hämatoms an der Stirn einem Kopfanprall zuordnen."