Die Hautveränderungen am Hinterkopf sind angesichts ihrer Farbe und Form eher als ältere, jetzt in Abheilung befindliche Hautabschürfungen und weniger als zeitnah zur Untersuchung entstandene, auf stumpfe Gewalteinwirkung zurückzuführende Hauteinblutungen zu interpretieren. Insofern ergeben sich anhand der rechtsmedizinisch erhobenen Befunde in Übereinstimmung mit den klinischen Angaben keine Hinweise auf eine mehrfache stumpfe Gewalteinwirkung gegen den Kopf. Die von A.___ in seiner Einvernahme geschilderte Version ("…Als ich am Boden war, einer von ihnen kam und schlug mich etwa viermal auf den Kopf…") lässt sich daher morphologisch nicht belegen.