cc)Die Staatsanwaltschaft beauftragte das Institut für Rechtsmedizin des Kantonsspitals St. Gallen (IRM), den Gesundheitszustand des Anzeigers abzuklären und allfällige Verletzungen festzustellen. Namentlich interessierten die Art, die Schwere, die Auswirkungen sowie die Ursachen im Zusammenhang mit den allfällig festgestellten Verletzungsbefunden. Das IRM führte zum Verletzungsbefund unter anderem Folgendes aus: © Kanton St.Gallen 2025 Seite 7/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte