Er könne sich erinnern, dass er versucht habe, mit dem Angezeigten 1 die Hände des Anzeigers auf dessen Rücken zu bringen, wobei dieser massiven Widerstand geleistet habe. Zu berücksichtigen ist, dass die Angezeigten zur Ohnmacht und zu den Verletzungen des Anzeigers nicht konkret befragt wurden. Auch der Stellungnahme des Polizeikommandos vom 24. August 2022 sowie den übrigen Akten lässt sich dazu nichts Genaues entnehmen.