bb)Aus den Protokollen der Einvernahmen der Angezeigten vom 9. Mai 2022 ergeben sich keine Hinweise für den Grund der Ohnmacht und der Gehirnerschütterung. Der Angezeigte 1 führte lediglich aus, dass der Anzeiger nach dem unter Einsatz einer Eisenstange ausführten Angriff zu Boden geführt und arretiert worden sei. Der Angezeigte 2 gab an, dass er nicht gesehen habe, wie der Anzeiger zu Boden gekommen sei. Er habe einen starken Schlag gegen den linken Arm bekommen und habe danach einen Blackout gehabt. Er könne sich erinnern, dass er versucht habe, mit dem Angezeigten 1 die Hände des Anzeigers auf dessen Rücken zu bringen, wobei dieser massiven Widerstand geleistet habe.