C. Das Untersuchungsamt […] leitete die Strafanzeige am 9. August 2022 an die Anklagekammer weiter zur Durchführung eines Ermächtigungsverfahrens. Das Kommando der Kantonspolizei liess sich am 24. August 2022 vernehmen und die Nichterteilung einer Ermächtigung beantragen unter Verweis auf die Protokolle der Einvernahmen der Angezeigten im Strafverfahren gegen den Anzeiger. Die Vernehmlassung wurde dem Anzeiger am 25. August 2022 zugestellt und gleichzeitig wurden die vom Kommando erwähnten Einvernahmeprotokolle beim Untersuchungsamt […] angefordert. Diese gingen am 29. August 2022 bei der Anklagekammer ein und wurden dem Anzeiger gleichentags zugestellt.