{"Signatur": "SG_KG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2022-10-27", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_KG_001_AK-2022-326-AK_2022-10-27.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=11641&type=1563347022&cHash=392df98f049a27d1f06f61680b6c01da", "Checksum": "19649ece0b8050ab03638776bb52a593"}, "Scrapedate": "2025-07-18", "Num": ["AK.2022.326-AK"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer 27.10.2022 AK.2022.326-AK"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer 27.10.2022 AK.2022.326-AK"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer 27.10.2022 AK.2022.326-AK"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Art. 7 StPO (SR 312.0)\r\nErmächtigung. Eine Person wurde verdächtigt, anlässlich einer Personenkontrolle mit einer Eisenstange auf zwei Polizeibeamte losgegangen zu sein. Sie reichte Strafanzeige gegen die beiden Polizeibeamten ein, weil diese sie mit Schlägen, unter anderem gegen den Kopf, traktiert hätten. Keine Erteilung der Ermächtigung zur Eröffnung von Strafverfahren gegen die Polizeibeamten, weil die Angaben der Person nicht mit den medizinischen Befunden übereinstimmten."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "18.07.2025 23:23:32", "Checksum": "d998df7882999500996dfcc17b9203fd", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid St.Gallen Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer 27.10.2022 AK.2022.326-AK\nRegeste:\nArt. 7 StPO (SR 312.0)\r\nErmächtigung. Eine Person wurde verdächtigt, anlässlich einer Personenkontrolle mit einer Eisenstange auf zwei Polizeibeamte losgegangen zu sein. Sie reichte Strafanzeige gegen die beiden Polizeibeamten ein, weil diese sie mit Schlägen, unter anderem gegen den Kopf, traktiert hätten. Keine Erteilung der Ermächtigung zur Eröffnung von Strafverfahren gegen die Polizeibeamten, weil die Angaben der Person nicht mit den medizinischen Befunden übereinstimmten.\n\nRechtsvertreter zur Kenntnisnahme ändern daran nichts. Diese Unterlagen sind Teil der\nAkten des gegen den Anzeiger geführten Strafverfahrens, in welchem er vom\nRechtsvertreter verteidigt wird. Folglich ist das Gesuch um Gewährung der\nunentgeltlichen Rechtspflege, soweit es um die Bestellung eines unentgeltlichen\nRechtsbeistands geht, abzuweisen, und zwar ohne die Mittellosigkeit des Anzeigers\nund die Nichtaussichtslosigkeit des Begehrens zu prüfen.\n\nEntscheid:\n\n1. Die Ermächtigung zur Eröffnung von Strafverfahren gegen C.___ und D.___, beide\nKantonspolizei St. Gallen, wird nicht erteilt.\n\n2. Es werden keine Kosten erhoben.\n\n© Kanton St.Gallen 2025 Seite 10/10\n"}