{"Signatur": "SG_KG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2022-10-27", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_KG_001_AK-2022-326-AK_2022-10-27.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=11641&type=1563347022&cHash=392df98f049a27d1f06f61680b6c01da", "Checksum": "19649ece0b8050ab03638776bb52a593"}, "Scrapedate": "2025-07-18", "Num": ["AK.2022.326-AK"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer 27.10.2022 AK.2022.326-AK"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer 27.10.2022 AK.2022.326-AK"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer 27.10.2022 AK.2022.326-AK"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Art. 7 StPO (SR 312.0)\r\nErmächtigung. Eine Person wurde verdächtigt, anlässlich einer Personenkontrolle mit einer Eisenstange auf zwei Polizeibeamte losgegangen zu sein. Sie reichte Strafanzeige gegen die beiden Polizeibeamten ein, weil diese sie mit Schlägen, unter anderem gegen den Kopf, traktiert hätten. Keine Erteilung der Ermächtigung zur Eröffnung von Strafverfahren gegen die Polizeibeamten, weil die Angaben der Person nicht mit den medizinischen Befunden übereinstimmten."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "18.07.2025 23:23:32", "Checksum": "d998df7882999500996dfcc17b9203fd", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid St.Gallen Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer 27.10.2022 AK.2022.326-AK\nRegeste:\nArt. 7 StPO (SR 312.0)\r\nErmächtigung. Eine Person wurde verdächtigt, anlässlich einer Personenkontrolle mit einer Eisenstange auf zwei Polizeibeamte losgegangen zu sein. Sie reichte Strafanzeige gegen die beiden Polizeibeamten ein, weil diese sie mit Schlägen, unter anderem gegen den Kopf, traktiert hätten. Keine Erteilung der Ermächtigung zur Eröffnung von Strafverfahren gegen die Polizeibeamten, weil die Angaben der Person nicht mit den medizinischen Befunden übereinstimmten.\n\nPublikationsplattform\nSt.Galler Gerichte\n\nFall-Nr.: AK.2022.326-AK\nStelle: Kantonsgericht\nRubrik: Strafkammer und Anklagekammer\nPublikationsdatum: 03.05.2023\nEntscheiddatum: 27.10.2022\n\nEntscheid Kantonsgericht, 27.10.2022\nArt. 7 StPO (SR 312.0) Ermächtigung. Eine Person wurde verdächtigt,\nanlässlich einer Personenkontrolle mit einer Eisenstange auf zwei\nPolizeibeamte losgegangen zu sein. Sie reichte Strafanzeige gegen die\nbeiden Polizeibeamten ein, weil diese sie mit Schlägen, unter anderem\ngegen den Kopf, traktiert hätten. Keine Erteilung der Ermächtigung zur\nEröffnung von Strafverfahren gegen die Polizeibeamten, weil die Angaben\nder Person nicht mit den medizinischen Befunden übereinstimmten.\n\nPräsident Urs Gmünder, Mitglieder Franziska Wenk und Franziska Ammann,\nGerichtsschreiberin Jeannine Schweizer\n\nA.__,\n\nAnzeiger,\n\nvertreten durch Rechtsanwalt B.__\n\ngegen\n\n1. C.___, Beamter der Kantonspolizei, Klosterhof 12, 9001 St. Gallen\n\n2. D.___, Beamter der Kantonspolizei, Klosterhof 12, 9001 St. Gallen\n\nAngezeigte\n\nbetreffend\n\n© Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/10\nPublikationsplattform\nSt.Galler Gerichte\n\nErmächtigung\n\nSachverhalt:\n\nA.-Am 8. Mai 2022 kontrollierten die Polizeibeamten C.___ und D.___ A.___ in N.___\nund nahmen ihn fest. Im Zusammenhang mit dieser Personenkontrolle und Festnahme\nwurde eine Strafuntersuchung gegen A.__ eröffnet (ST.2022.15691) und er wurde in\nUntersuchungshaft versetzt wegen des Verdachts der versuchten vorsätzlichen Tötung,\nder versuchten schweren Körperverletzung, der Gewalt und Drohung gegen Behörden\nund Beamte sowie der Hinderung einer Amtshandlung. Er wird verdächtigt, anlässlich\nder Personenkontrolle vom 8. Mai 2022 unerwartet mit einer ca. 1 kg schweren\nVierkant-Eisenstange mehrfach auf die Polizeibeamten eingeschlagen und diese\nverletzt zu haben.\n\nB.-A.___ liess am 27. Juli 2022 beim Untersuchungsamt Altstätten Strafanzeige gegen\ndie beiden Polizeibeamten erstatten wegen Körperverletzung und Amtsmissbrauchs. Er\nwirft ihnen vor, dass sie ihn am 8. Mai 2022 ohne Notwendigkeit mit Schlägen, unter\nanderem gegen den Kopf, traktiert hätten. Er sei danach bewusstlos gewesen und\nhabe medizinisch versorgt werden müssen. Infolge dieses Zwischenfalls habe er heute\nnoch Schmerzen.\n\nC. Das Untersuchungsamt […] leitete die Strafanzeige am 9. August 2022 an die\nAnklagekammer weiter zur Durchführung eines Ermächtigungsverfahrens. Das\nKommando der Kantonspolizei liess sich am 24. August 2022 vernehmen und die\nNichterteilung einer Ermächtigung beantragen unter Verweis auf die Protokolle der\nEinvernahmen der Angezeigten im Strafverfahren gegen den Anzeiger. Die\nVernehmlassung wurde dem Anzeiger am 25. August 2022 zugestellt und gleichzeitig\nwurden die vom Kommando erwähnten Einvernahmeprotokolle beim\nUntersuchungsamt […] angefordert. Diese gingen am 29. August 2022 bei der\nAnklagekammer ein und wurden dem Anzeiger gleichentags zugestellt. Auf die\nAusführungen der Verfahrensbeteiligten wird, soweit erforderlich, in den\nnachstehenden Erwägungen eingegangen.\n\n© Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/10\nPublikationsplattform\nSt.Galler Gerichte\n\nErwägungen:\n\n1.-Bei Strafanzeigen, welche die Amtsführung von Behördemitgliedern und\nMitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kantons St. Gallen oder seiner Gemeinden\nbetreffen, hat die Anklagekammer zuständigkeitshalber über die Ermächtigung zur\nEröffnung eines Strafverfahrens zu entscheiden (Art. 7 Abs. 2 lit. b StPO und Art. 17\nAbs. 2 lit. b EG-StPO). Da im zu beurteilenden Fall Beamte der Kantonspolizei\nbeschuldigt werden, sich bei der Ausübung ihres Amts allenfalls strafbar gemacht zu\nhaben, ist die Anklagekammer für die Durchführung des Ermächtigungsverfahrens\nzuständig.\n\n2.-Im vorliegenden Verfahren ist ausschliesslich unter strafrechtlichen Gesichtspunkten\ndarüber zu entscheiden, ob bezüglich des angezeigten Sachverhalts die\nVoraussetzungen für die Erteilung der Ermächtigung zur Eröffnung eines\nStrafverfahrens gegen die angezeigten Personen gegeben sind.\n\n"}