dazu hatte er die zufolge des Polizeieinsatzes erlittenen Verletzungen ausdrücklich erwähnt. Vor diesem Hintergrund ist die Anzeige zu wenig substantiiert und es ist diesbezüglich keine Ermächtigung zu erteilen. 6. a) Insgesamt ist somit die Ermächtigung zur Eröffnung eines Strafverfahrens gegen C.___, D.___, E.___, F.___ und [ehemaliger] G.___, alle Kantonspolizei St. Gallen, im Sinne der Erwägungen zu erteilen.