b) Aus dem Polizeirapport geht hervor, dass der Anzeiger nach dem Vorfall auf der […]strasse in […] und der Entnahme der Blut- und Urinprobe im Spital […] zum Polizeistützpunkt […] verbracht wurde. Dort wurde er um 8.21 Uhr und 13.15 Uhr polizeilich einvernommen und vom Amtsarzt untersucht. In beiden Protokollen wird vom Einkoten und einer fehlenden Reinigungsmöglichkeit nichts erwähnt; dasselbe gilt für die den Polizeirapport vom 1. Juni 2021. Die verschiedenen Videoaufnahmen geben dazu ebenfalls nichts her.