abschliessend beurteilen. Damit besteht Abklärungsbedarf. Dies gilt insbesondere auch mit Blick auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung, welche bei möglichen Verletzung von Art. 3 EMRK eine wirksame und vertiefte amtliche Untersuchung verlangt. e) Somit ist eine Ermächtigung zur Eröffnung von Strafverfahren gegen die an der Anhaltung direkt beteiligten Polizeibeamten (C.___, D.___, F.__ und G.___) zu erteilen.