jedenfalls bestand Behandlungsbedarf und die Verletzungen wurden im Spital […] versorgt. Zwar zählte der Amtsarzt nebst einer Psychose, einem Hirntumor und einer früh beginnenden Demenz auch eine Art Epilepsie als möglichen Grund für das Verhalten des Anzeigers auf. Dabei handelte es sich indessen nicht um ärztliche Diagnosen, sondern um Vermutungen, weshalb entgegen den Ausführungen des Rechtsvertreters des Anzeigers nicht gesagt werden kann, dass der Einsatz des Destabilisierungsgeräts zu einem Epilepsieanfall geführt habe; vielmehr ist dies medizinisch noch abzuklären. Die Polizisten stuften den Anzeiger zudem als fahrunfähig ein. Im Fahrzeug lagen ca. 20 leere Bierflaschen herum.