Aufgrund der grossen Unordnung im Fahrzeug habe nicht ausgeschlossen werden können, dass sich darin gefährliche Gegenstände befinden. Danach sei der Anzeiger aufgefordert worden, das Fahrzeug zu öffnen und die Hände für die Polizisten sichtbar zu zeigen. Weil er dies nicht getan habe, sei die Seitenscheibe fahrerseitig eingeschlagen worden. Da sich die Fahrertür nicht habe öffnen lassen, hätte der Anzeiger über das eingeschlagene Fenster gesichert werden müssen. Zur Sicherheit der involvierten Polizisten hätten seine Hände unter Kontrolle gebracht werden müssen.