Schliesslich gab D.___ in seiner Stellungnahme vom 7. April 2022 an, dass während der Nachfahrt Hintergrundabklärungen zum Anzeiger getätigt worden seien und dabei habe sich herausgestellt, dass dieser ein Sturmgewehr 90 besitze. Demzufolge habe er die Situation als potentiell gefährlich eingestuft. Als der Anzeiger habe gestoppt werden können, sei eine Waffenhoheit erstellt worden; dies auch, weil der Motor des Fahrzeugs des Anzeigers noch gelaufen sei. Trotz mehrfacher mündlicher Aufforderung habe sich der Anzeiger geweigert, den Motor abzustellen. Aufgrund der grossen Unordnung im Fahrzeug habe nicht ausgeschlossen werden können, dass sich darin gefährliche Gegenstände befinden.