Fahrertüre nicht habe geöffnet werden können, habe ein Polizist die Scheibe auf der Beifahrerseite ebenfalls eingeschlagen. Der Zündschlüssel habe entfernt und die Fahrertüre entriegelt werden können. Der Anzeiger habe sich jedoch immer noch passiv gewehrt, indem er die Beine unter dem Lenkrad blockiert habe. Es sei ihnen nicht möglich gewesen, ihn mit blosser Körpergewalt aus dem Personenwagen zu ziehen. Deshalb habe eine anwesende Polizistin entschieden, das "nächst höhere" Einsatzmittel einzusetzen. Der Einsatz des DSG sei angedroht und dieses folglich auch eingesetzt worden.