E.___ führte in seiner Stellungnahme vom 12. April 2022 aus, dass sich der Anzeiger bereits der Kontrolle entzogen habe, weshalb sie davon hätten ausgehen müssen, dass der Anzeiger seine Flucht fortsetze. Daher hätten sie sich für eine Anhaltung der "Stufe 3 mit Waffenhoheit" entschieden. Folglich sei der Anzeiger angewiesen worden, das Fahrzeug zu öffnen und selbständig zu verlassen. Dieser Aufforderung sei er nicht nachgekommen, weshalb ein Polizist die Scheibe der Fahrertüre eingeschlagen habe. Da dies seitens des Anzeigers immer noch keine Reaktion hervorgerufen habe und die