Auch diese habe sich nicht öffnen lassen. Im Inneren des Personenwagens habe eine grosse Unordnung geherrscht und es seien – teilweise durch eine schwarze Plastikhülle verdeckt – unbekannte Gegenstände herumgelegen. Da eine Gefährdung nicht ausgeschlossen gewesen sei, habe er das Seitenfenster der Beifahrertüre eingeschlagen und so die Türe öffnen können. Anschliessend habe er den Motor abgestellt und den Fahrzeugschlüssel behändigt. Mit dem Fahrzeugschlüssel sei es ihm anschliessend gelungen, die Fahrertür von aussen zu entriegeln und zu öffnen. Aus dem Fahrzeuginnern habe er dann wahrgenommen, wie der Einsatz des Destabilisierungsgeräts angedroht worden sei.