cc) Zu den Vorwürfen liessen sich vier am Einsatz beteiligte Polizeibeamte vernehmen. F.___ führte am 7. April 2022 schriftlich aus, dass der Fahrzeuglenker keinerlei Aufforderung der Polizei, den Personenwagen zu verlassen, nachgekommen sei. Um eine Weiterfahrt sowie eine Drittgefährdung zu verhindern, sei die Scheibe der Fahrertür eingeschlagen worden. Der Fahrzeuglenker habe weiterhin keine Absicht gezeigt, das Fahrzeug aufzusperren und zu verlassen. Daher sei auch das Seitenfenster © Kanton St.Gallen 2025 Seite 8/14 Publikationsplattform St.Galler Gerichte