bb) Der Anzeiger gab in seinen polizeilichen Einvernahmen an, dass er an seiner Stammtankstelle […] in […] habe tanken müssen. Danach habe er bemerkt, dass die Polizei da sei. Er habe an diesem Abend einfach noch eine Rundfahrt machen wollen nach […] und dann zu ihm nachhause, um die Batterie des Fahrzeugs wieder aufzuladen. Er sei dann von ihnen (Polizei) bedrängt und ausgebremst worden. Es seien die Scheiben eingeschlagen worden, er sei gewaltsam aus dem Auto gezogen und auf dem Teerbelag herumgeschleift worden. Auf die Frage, weshalb er nach der Anhaltung die Fenster nicht heruntergelassen habe, führte er aus, dass er nicht gewusst habe, was passiere.