© Kanton St.Gallen 2025 Seite 7/14 Publikationsplattform St.Galler Gerichte einvernommen worden. Aufgrund des Zustandes des Anzeigers sowie seiner Aussagen sei durch die Pikett-Staatsanwältin der Amtsarzt aufgeboten worden. Dieser habe als mögliche Gründe für das Verhalten des Anzeigers "medizinische oder psychische Ursachen, Psychose, Hirntumor, eine früh beginnende Demenz oder eine Art von Epilepsie" genannt. Eine fürsorgerische Unterbringung sei nicht verfügt worden, der Amtsarzt hätte indessen mit dem Hausarzt des Anzeigers Kontakt aufnehmen sollen, damit dieser weitere neurologischen Untersuchungen in die Wege leite.