Da der Anzeiger derart passiven Widerstand geleistet habe und sich die Fahrertüre nicht habe aufschliessen lassen, habe auch die Beifahrerscheibe aufgeschlagen werden müssen, um an den Fahrzeugschlüssel zu gelangen. In der Folge sei der Anzeiger wegen passiven Widerstands, unter Einsatz des Destabilisierungsgerätes, welches ca. zwei Sekunden auf den Oberschenkel gesetzt worden sei, aus dem Personenwagen genommen, anschliessend kontrolliert zu Boden geführt und arretiert worden. Während der Amtshandlung habe sich der Anzeiger leichte Schürfungen zugezogen sowie einige Glassplitter abbekommen, welche im Arm und Ellenbogen gesteckt hätten.