Sie seien diesem dann 13 Minuten hinterhergefahren, wobei der Anzeiger Schwierigkeiten gehabt habe, den Personenwagen auf der Strasse zu halten. Auf der […]strasse in […], Höhe […], habe der Anzeiger angehalten werden können. In der Folge habe er das Fahrzeug verschlossen und auf sämtliche Aufforderungen, dieses aufzuschliessen, nicht reagiert. Sie hätten daher die Fensterscheibe auf der Fahrerseite einschlagen müssen. Da der Anzeiger derart passiven Widerstand geleistet habe und sich die Fahrertüre nicht habe aufschliessen lassen, habe auch die Beifahrerscheibe aufgeschlagen werden müssen, um an den Fahrzeugschlüssel zu gelangen.