3. Das Untersuchungsamt […] leitete die Strafanzeige zur Durchführung eines Ermächtigungsverfahrens am 24. März 2022 an die Anklagekammer weiter. In der Folge gab die Anklagekammer dem Kommando der Kantonspolizei Gelegenheit zu einer Vernehmlassung. Dieses liess sich am 14. April 2022 vernehmen und beantragte, es sei keine Ermächtigung zur Eröffnung eines Strafverfahrens gegen die Angezeigten zu erteilen. Sodann reichte es die Stellungnahmen der am fraglichen Einsatz beteiligten Polizeibeamten ein. Damit fand der Schriftenwechsel seinen Abschluss. 4. Auf die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten wird, soweit erforderlich, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. Erwägungen