2. Gegen den Anzeiger wurde aufgrund des Vorfalles vom 26. Mai 2021 ein Strafverfahren […] eröffnet. In diesem Zusammenhang liess er mit Eingabe vom 22. Februar 2022 ("Vernehmlassung zum Beweisergänzungsentscheid") Strafanzeige gegen die am Einsatz beteiligten Beamten der Kantonspolizei stellen wegen Amtsmissbrauchs und allenfalls schwerer Körperverletzung, und zwar einerseits aufgrund des Tasereinsatzes und andererseits wegen des Versuchs, ihn aus dem Fenster des Fahrzeugs zu reissen. Des Weiteren wurde eine Verletzung von Art. 3 EMRK geltend gemacht, weil dem Anzeiger nach dem Einsatz weder frische Kleidung gegeben noch Wasser gebracht worden sei.