{"Signatur": "SG_KG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2021-06-23", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_KG_001_AK-2021-182-AK_2021-06-23.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=10221&type=1563347022&cHash=8cabb0709b0ea4f27c1b584b3359f180", "Checksum": "7951022312dc683b2700ad7406054080"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["AK.2021.182-AK"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer 23.06.2021 AK.2021.182-AK"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer 23.06.2021 AK.2021.182-AK"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer 23.06.2021 AK.2021.182-AK"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Art. 7 Abs. 2 lit. b StPO (SR 312.0), Art. 17 Abs. 2 lit. b EG-StPO (sGS 962.1)\r\nErmächtigungsverfahren aufgrund eines Polizeieinsatzes wegen befürchteter Krawalle gegen Corona-Schutzmassnahmen am Ostersonntag in der Stadt St. Gallen. Ein Betroffener erstattete Strafanzeige gegen die in den Einsatz involvierten Beamten, weil ihn diese rechtswidrig angehalten, erkennungsdienstlich behandelt, Haft angedroht und für einen Monat aus der Stadt wegewiesen hätten. Die Anklagekammer erteilte die Ermächtigung zur Eröffnung eines Strafverfahrens."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 00:41:25", "Checksum": "a589a6cd3d826ae1e3834f7f71f42ac4", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid St.Gallen Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer 23.06.2021 AK.2021.182-AK\nRegeste:\nArt. 7 Abs. 2 lit. b StPO (SR 312.0), Art. 17 Abs. 2 lit. b EG-StPO (sGS 962.1)\r\nErmächtigungsverfahren aufgrund eines Polizeieinsatzes wegen befürchteter Krawalle gegen Corona-Schutzmassnahmen am Ostersonntag in der Stadt St. Gallen. Ein Betroffener erstattete Strafanzeige gegen die in den Einsatz involvierten Beamten, weil ihn diese rechtswidrig angehalten, erkennungsdienstlich behandelt, Haft angedroht und für einen Monat aus der Stadt wegewiesen hätten. Die Anklagekammer erteilte die Ermächtigung zur Eröffnung eines Strafverfahrens.\n\n9. Es ist ausdrücklich zu betonen, dass die Ermächtigung zur Eröffnung eines\nStrafverfahrens keiner Vorverurteilung der betroffenen Beamten bzw.\nBehördemitglieder gleichkommt und die Unschuldsvermutung dadurch nicht berührt\nwird (Art. 6 Ziff. 2 EMRK und Art. 32 Abs. 1 BV). Es geht einzig darum, dass die vom\nAnzeiger erhobenen, strafrechtlich allenfalls relevanten Vorwürfe gründlich und\nsorgfältig abgeklärt werden. Für die bisherigen im Zusammenhang mit vorliegendem\nErmächtigungsverfahren, d.h. einem Verwaltungsverfahren (vgl. BGE 137 IV 269),\ngetätigten Angaben der Angezeigten gelten die Regeln über die Beweismittel und\nderen Verwertbarkeit gemäss Art. 139 ff. StPO.\n\n© Kanton St.Gallen 2025 Seite 8/8\n"}