© Kanton St.Gallen 2025 Seite 4/6 Publikationsplattform St.Galler Gerichte und Teilnehmer (Gehilfen oder Anstifter) schwerwiegende prozessuale Einschränkungen der gesetzlich gewährleisteten Parteirechte nach sich zieht (BGer. 6B_1030/2015 E. 2.3.1 m.w.H.).