Daher stelle sich die Frage, ob für den Zugang der Parteien eine Personen- und Effektenkontrolle anzuordnen sei. Dies würde geschehen, um die Verhandlungssicherheit für die Verfahrensparteien, die übrigen Verfahrensbeteiligten sowie das Gerichtspersonal sicherzustellen. Polizeilicherseits wurde dies aufgrund der geschilderten Umstände als sinnvoll und angemessen erachtet.