{"Signatur": "SG_KG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2019-08-14", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_KG_001_AK-2019-232_2019-08-14.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=5736&type=1563347022&cHash=a6adb13f66752d45586667fe29b00029", "Checksum": "a265009caf24d2093522a79c52e01132"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["AK.2019.232"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer 14.08.2019 AK.2019.232"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer 14.08.2019 AK.2019.232"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer 14.08.2019 AK.2019.232"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Art. 7 Abs. 2 Bst. b StPO (SR 312.0) Ermächtigungsverfahren. Personen- und Effektenkontrolle durch die Polizei im Vorfeld zu einer Verhandlung in einem Eheschutzverfahren. Gemäss Art. 124 Abs. 1 ZPO leitet das Gericht den Prozess und erlässt die notwendigen prozessleitenden Verfügungen zur zügigen Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens. Die Prozessleitung kann an eines der Gerichtsmitglieder delegiert werden (Art. 124 Abs. 2 ZPO). Zur Prozessleitung gehört sodann auch die Sitzungspolizei, d.h. die prozessuale Tätigkeit, welche der Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in den Verhandlungen und der Fernhaltung von störenden Einflüssen dient. Zur Durchsetzung seiner Anordnungen kann durch den verfahrensleitenden Richter die Polizei beigezogen werden (Anklagekammer, 14. 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Zur Durchsetzung seiner Anordnungen kann durch den verfahrensleitenden Richter die Polizei beigezogen werden (Anklagekammer, 14. August 2019, AK.2019.232).\n\nb) Damit verfügte der Angezeigte – als Verfahrensleiter – durchaus über eine rechtliche\nGrundlage für die Anordnung einer Personen- und Effektenkontrolle aus\nSicherheitsgründen. Im Übrigen kündigte der Angezeigte diese den Parteien mit\nSchreiben vom 21. März 2019 auch im Voraus an. Aus dieser Ankündigung ist zudem\nersichtlich, dass sich die Personen- und Effektenkontrolle auf alle Verfahrensparteien\nbezog und nicht ausschliesslich auf den Anzeiger. Des Weiteren ist daraus erkennbar,\ndass der Angezeigte die Anordnung erst nach Rücksprache mit dem Bedrohungs- und\nRisikomanagement der Kantonspolizei des Kantons St. Gallen erliess. Bezüglich dieser\nRücksprache mit dem Bedrohungs- und Risikomanagement reichte der Anzeiger eine\nAktennotiz des Angezeigten ein, welche er von diesem mit Schreiben vom 28. März\n2019 erhalten hatte.\n\nc) In jener Aktennotiz vom 21. März 2019 hielt der Angezeigte fest, dass er im Hinblick\nauf die Verhandlung vom 2. April 2019 den Leiter des Bedrohungs- und\nRisikomanagements der Kantonspolizei St. Gallen kontaktiert hat. Dieser kenne die\n\n© Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/5\nPublikationsplattform\nSt.Galler Gerichte\n\nProblematik und sei bei den Parteien bereits (im Nachgang der Ereignisse vom 3. Juni\n2018) involviert gewesen. Nach der Verhandlung vom 11. Juli 2018 sei eine gewisse\nBeruhigung der Situation eingetroffen, allerdings sei seit Ende 2018/Anfangs 2019\nwieder eine Verschlechterung der Situation wahrnehmbar. Es sei feststellbar, dass die\nAggressivität im Wortlaut der schriftlichen Ausführungen zunehme und allgemein –\ngerade zwischen den Parteien – ein emotionsgeladenes Klima feststellbar sei, welches\nnicht abschliessend eingeschätzt werden könne. Daher stelle sich die Frage, ob für den\nZugang der Parteien eine Personen- und Effektenkontrolle anzuordnen sei. Dies würde\ngeschehen, um die Verhandlungssicherheit für die Verfahrensparteien, die übrigen\nVerfahrensbeteiligten sowie das Gerichtspersonal sicherzustellen. Polizeilicherseits\nwurde dies aufgrund der geschilderten Umstände als sinnvoll und angemessen\nerachtet.\n\nAuch aus dieser Aktennotiz geht hervor, dass aus Sicht des Angezeigten insgesamt\ngute Gründe bestanden (Aggressivität in schriftlichen Eingaben, nicht abschätzbares\nemotionsgeladenes Klima zwischen den Parteien, bereits ein Ereignis am 3. Juni 2018),\num für die Sicherheit aller Beteiligten eine Personen- und Effektenkontrolle der Parteien\nanzuordnen.\n\nd) Soweit der Anzeiger dem Angezeigten eine Körperverletzung durch die\nPersonenkontrolle vorwirft, ist anzumerken, dass dieser die Kontrolle zwar angeordnet,\naber nicht durchgeführt hat. Für die konkrete Durchführung der Personenkontrolle –\ninkl. allfälliger Benutzung technischer Hilfsmittel – war die beigezogene Polizei\nzuständig und nicht der verfahrensleitende Richter. Ebenfalls nicht ersichtlich ist,\ninwiefern eine Durchsuchung per Hand nicht mit dem Gesetz vereinbar sein und ein\nAnspruch auf die Verwendung von technischen Geräten bestehen soll.\n\ne) Ebenfalls nicht ersichtlich ist, inwiefern sich der Anzeiger nicht habe auf die\nVerhandlung vorbereiten können, weil ihm das Mitbringen von Dokumenten verwehrt\n\n© Kanton St.Gallen 2025 Seite 4/5\nPublikationsplattform\nSt.Galler Gerichte\n\nworden sei. Der Angezeigte hielt bezüglich des Mitbringens von Dokumenten in seinem\nSchreiben vom 28. März 2019 lediglich fest, dass er den Anzeiger anweise, keine\nallfällig anderweitige Mandate betreffende (und diesbezüglich dem Anwaltsgeheimnis\nunterstehende) Unterlagen mitzubringen. Dementsprechend war es dem Anzeiger ohne\nWeiteres gestattet, alle Unterlagen/Dokumente betreffend des Eheschutzverfahrens\nans Gericht mitzubringen.\n\nf) Zusammenfassend ergeben sich im Zusammenhang mit der Anordnung der\nPersonen- und Effektenkontrolle keinerlei Hinweise auf ein allenfalls strafrechtlich\nrelevantes Verhalten des Angezeigten. Vielmehr erscheint die Anordnung solcher\nMassnahmen hier gerechtfertigt und verhältnismässig.\n\n© Kanton St.Gallen 2025 Seite 5/5\n"}