Worin diese schwersten körperlichen Beschwerden konkret bestehen, wird jedoch nicht näher ausgeführt. Hinsichtlich der vorgebrachten Operation an der Ohrmuschel bzw. der damit nun zusammenhängenden "fachmännischen Betreuung", welche durch den Amtsarzt angeblich nicht gewährleistet werden könne, kann dem entsprechenden eingereichten Beleg nichts Derartiges entnommen werden. Vielmehr wird einzig aufgeführt, dass der Verband möglichst sauber bleiben sollte und am 15. Januar 2019 ein Verbandswechsel notwendig gewesen sei. Inwiefern der Amtsarzt dies oder ähnliche medizinische (Grund-)Verrichtungen nicht ausführen könnte, ist nicht ersichtlich.