© Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/5 Publikationsplattform St.Galler Gerichte unter der Annahme, dass die Tatvorwürfe gegen den Beschwerdegegner zutreffen, was aber noch gar nicht feststeht. Des Weiteren reichten die hauptsächlich im Vorabgutachten behandelten Vorwürfe in entsprechendem Verfahren vor dem regionalen Zwangsmassnahmenrichter nicht für die Anordnung von (dort beantragten) Ersatzmassnahmen.