b) Der Beschwerdeführer ist mehrfach vorbestraft, wobei es sich nur bei einer Vorstrafe um einen gleichgelagerten Fall handelt. Der Beschwerdeführer wurde mit (rechtskräftigem) Strafbefehl vom 4. Mai 2016 zu einer (bedingten) Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt wegen einfacher Körperverletzung. Gemäss Strafbefehl kam es am 1. August 2015 zum Streit zwischen dem Beschwerdeführer und seiner (damaligen) Freundin C.___. C.___ rief ihren (damals) 79-jährigen Nachbarn N.___ an und bat ihn um Hilfe. Dieser kam, um den Streit zu schlichten. Der Beschwerdeführer schlug in der Folge 20 – 30 Mal auf N.___ ein.