die psychiatrische Betreuung sei im Februar 2018 unterbrochen und durch eine intensivere Betreuung durch den Sozialdienst ersetzt worden. Der Beschwerdeführer zeige im Vollzugsalltag ein überwiegend gut angepasstes Vollzugsverhalten, dies wie auch die familiären Kontakte seien von der Vorinstanz nicht beachtet worden.