Zudem habe er im Hinblick auf die Verhandlung vom 28. Juni 2018 mehr Anlass zur Flucht gehabt, nämlich knapp 12 Monate mehr (zwischenzeitlich nun aber verbüsster) Freiheitsentzug. Der Beschwerdeführer habe ein Interesse daran, an der Hauptverhandlung teilzunehmen und seine Sicht der Dinge vorzutragen, da er auch Freisprüche beantrage. Eine Flucht wäre sodann auch aus dem anschliessenden offenen Vollzug möglich. Der Bericht der Anstaltspsychiaterin datiere vom 7. Februar 2018; die psychiatrische Betreuung sei im Februar 2018 unterbrochen und durch eine intensivere Betreuung durch den Sozialdienst ersetzt worden.