Die Staatsanwaltschaft erhob am 7. März 2018 Anklage gegen den Beschwerdeführer und beantragte eine Freiheitsstrafe von 4.5 Jahren. Mit Entscheid vom 28. Juni 2018 verurteilte das Kreisgericht den Beschwerdeführer zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren, einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je Fr. 30.– sowie einer Busse von Fr. 500.–. Die dagegen erhobene Berufung wurde vom Kantonsgericht mit Entscheid vom 18. Februar 2019 geschützt und der Entscheid des Kreisgerichts wurde aufgehoben. Die Strafsache wurde zur Durchführung einer neuen Hauptverhandlung in neuer Besetzung (Fünferbesetzung) und zur Fällung eines neuen Urteils an das Kreisgericht zurückgewiesen.