b) Die Staatsanwaltschaft zog mit Schreiben vom 12. Dezember 2018 die Akten des Betreibungsamtes […] bei. Damit war eine Strafuntersuchung eröffnet und eine Nichtanhandnahmeverfügung war nicht mehr möglich (vgl. BGer. 6B_810/ 2017 © Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/2 Publikationsplattform St.Galler Gerichte E. 2.4.2; 1B_731/2012 E. 2). Dementsprechend ist die Nichtanhandnahmeverfügung vom 1. März 2019 bereits aus diesem Grund aufzuheben. Allerdings ist die Nichtanhandnahmeverfügung auch aus materiellen Gründen aufzuheben, wie nachfolgend darzulegen ist. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/2